Elterninformation zur SARS-Covid-19 Prävention

14. 03. 2020

Um die Ausbreitung von SARS-Covid-19 durch Prävention einzudämmen wurde am 13.03.2020 durch die Landesregierung Sachsen Anhalt die Schließung der Kindertagesstätten im Land vom 16.03.2020 bis 13.04.2020 angeordnet.

 

Eine Notfallbetreuung ist möglich und wird auch durch unsere Einrichtung angeboten. Den hierfür notwendigen Antrag auf Ausnahmegenehmigung, sowie die damit verbundene Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, sind ab kommenden Montag bei der Einrichtungsleitung erhältlich und bis zum 18.03.2020 vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Einrichtungsleitungen zurückzugeben. Alternativ können Sie sich die Unterlagen über unsere Homepage (www.kindertageseinrichtungen-eisleben.de) herunterladen.

Die Möglichkeit einer Notfallbetreuung betrifft Eltern bei denen beide Elternteile in systemkritischen Berufen tätig sind. Diese sind:

 

- Pflege, Gesundheit, Medizin (inkl. Unternehmen für Medizinprodukte)

- öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz

- Bundeswehr

- Lebensmittelversorgung:

  Landwirtschaft

  Ernährungswirtschaft

  Lebensmittelhandel

- Öffentliche Verwaltung

- Betriebe zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge:

Verkehrs- und Beförderungswesen,

 Gas-, Wasser- und  Elektrizitäts-

 versorgung,

 Müllabfuhr,

 Abwasserbeseitigung,

 Bildungseinrichtungen,

 Krankenhäuser,

 Friedhöfe,

 Schwimmbäder.

 

Ausnahmen für berufstätige alleinerziehende Eltern sind im Einzelfall möglich.

Lutherstadt Eisleben, 14.03.2020

 

Stand: 14.03.2020, 18:10 Uhr

gez.

Reichelt

Betriebsleitung

 

Bild zur Meldung: Elterninformation zur SARS-Covid-19 Prävention