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Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Schließung der Kitas und Horte

16. 03. 2020

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

im Anhang finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zum Erlass und den Erlass selbst zu Ihrer weiteren Information.

Nach dem Erlass dürfen ab Mittwoch, 18.03.2020, in unseren Einrichtungen nur Kinder betreut werden, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind, wenn beide Erziehungsberechtigten des Kindes, im Falle einer oder eines allein Erziehungsberechtigten die oder der allein Erziehungsberechtigte, zur Gruppe der unentbehrlichen Schlüsselpersonen (systemkritische Berufe) gehören.

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Einrichtungsleitung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Reichelt

Betriebsleitung

 

Bild zur Meldung: Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zur Schließung der Kitas und Horte