Erweiterung der Notbetreung ab dem 20.04.2020
17. 04. 2020
Sehr geehrte Eltern,
nach dem gestern Nachmittag veröffentlichen mittlerweile vierten Erlass der Landesregierung zur bestehenden Corona-Ausnahmesituation (siehe Downloadbereich) ergeben sich für Sie folgende zwei wichtige Änderungen:
1. Ab sofort muss nur noch ein Elternteil in einer Tätigkeit der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 2 Nr. 4 der 4. SARS-CoV-2-EindV tätig sein.
2. Die kritische Infrastruktur wurde explizit um den Bereich des allgemeinen Handels (Produktion, Groß- und Einzelhandel inkl. Zulieferung und Logistik) erweitert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Arwed Reichelt
Betriebsleitung
Bild zur Meldung: Erweiterung der Notbetreung ab dem 20.04.2020
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