Erweiterung der Notbetreung ab dem 20.04.2020

17. 04. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

nach dem gestern Nachmittag veröffentlichen mittlerweile vierten Erlass der Landesregierung zur bestehenden Corona-Ausnahmesituation (siehe Downloadbereich) ergeben sich für Sie folgende zwei wichtige Änderungen:

1. Ab sofort muss nur noch ein Elternteil in einer Tätigkeit der kritischen Infrastruktur im Sinne von Absatz 2 Nr. 4 der 4. SARS-CoV-2-EindV tätig sein.

2. Die kritische Infrastruktur wurde explizit um den Bereich des allgemeinen Handels (Produktion, Groß- und Einzelhandel inkl. Zulieferung und Logistik) erweitert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Arwed Reichelt

Betriebsleitung

 

 

Bild zur Meldung: Erweiterung der Notbetreung ab dem 20.04.2020