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Erlass Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen vom 27.04.2020

28. 04. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

am 27.04.2020 wurde ein neuer Erlass zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration veröffentlicht. Der Erlass gilt ab dem 29.04.2020 und ist im Detail im Download-Bereich nachzulesen.

 

Kurz zusammengefasst werden mit dem Erlass die Kapazitäten für die Notbetreuung in den Kitas erhöht. Gleichzeitig müssen noch stärker als bisher die notwendigen Hygienemaßnahmen in den Einrichtungen umgesetzt und beachtet werden.

 

Bitte beachten Sie, dass trotz der mit dem Erlass verbundenen Kapazitätserweiterungen nicht in jedem Fall die vereinbarte Betreuungszeit für Ihre Kinder in Ihrer gewohnten Einrichtung garantiert werden kann.

Die Einrichtungsleitungen versuchen alle notbetreuungsberechtigte Kinder entsprechend ihrer Betreuungsbedarfe zu berücksichtigen.

 

Hierfür wird es ab sofort notwendig sein, dass Sie die Notbetreuung für Ihr Kind wöchentlich mit Ihrer verantwortlichen Einrichtungsleitung planen. Nur dadurch werden die Einrichtungen in die Lage versetzt, so vielen Kindern wie möglich, ein entsprechendes Angebot für die Notbetreuung zu unterbreiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Arwed Reichelt

Betriebsleitung

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Erlass Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen vom 27.04.2020