Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Pressemitteilung Landesregierung LSA - Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert

02. 05. 2020

Sehr geehrt Eltern,

 

nach der heutigen Presseerklärung unserer Landesregierung werden die Corona-Beschränkungen ab dem 04.05.2020 weiter gelockert.

 

Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wird erneut erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben.

 

Sollten Sie zu diesen Personengruppen gehören ist es weiterhin notwendig vor der Notbetreuung Ihres Kindes einen entsprechenden Ausnahmeantrag bei Ihrer Kindertageseinrichtung zu stellen. Zudem sind von beiden Personensorgeberechtigten eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung einzureichen. Sollten Sie aktuell in Ausbildung sein oder studieren, ist ebenfalls ein entsprechender Nachweis (z.B. Ausbildungsbestätigung Ihres Arbeitgebers oder aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) durch Sie zu führen.

Ein Notbetreuung kann grundsätzlich erst stattfinden, wenn alle Unterlagen vollständig durch Sie eingereicht wurden und eine Prüfung der Berechtigung zur Notbetreuung erfolgt ist. Hierfür benötigen wir aktuell mindestens einen Tag. Bitte berücksichtigen Sie diese in Ihrer individuellen Planung.

 

Sollten Sie alleinerziehend sein, müssen Sie dies uns ebenfalls schriftlich erklären. Bitte nutzen Sie dazu den entsprechenden Vordruck auf unserer Internetseite.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Arwed Reichelt

Betreibsleitung

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Pressemitteilung Landesregierung LSA - Corona-Beschränkungen werden weiter gelockert