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Elterninformation zur Änderung der Kostenbeiträge in den Kitas und Horten des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Eisleben

22. 10. 2020

Sehr geehrte Eltern,

 

der Stadtrat der Lutherstadt Eisleben hat in seiner 8. Sitzung, am 29.09.2020 die 6. Änderungssatzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen der Lutherstadt Eisleben beschlossen.

 

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt der Lutherstadt Eisleben am 24.10.2020, danach tritt die oben genannte Satzung ab 01.11.2020 in Kraft.

Die Lutherstadt Eisleben wird die Kostenbescheide am 26.10.2020 versenden.

Die Abbuchung der Beiträge erfolgt wie gewohnt am 5. Werktag im Monat – also am 6. November 2020.

 

Sollten Sie die Kostenbeiträge monatlich per Dauerauftrag überweisen, wird es für Sie notwendig, den geänderten Kostenbeitrag entsprechend der 6. Änderungssatzung bei Ihrer Hausbank selbst anzupassen.

Außerdem bitten wir Sie im Auftrag der Stadtverwaltung der Lutherstadt Eisleben zusätzlich in Ihrem Dauerauftrag die Bankverbindung der Lutherstadt Eisleben zu modifizieren, welche sich wie folgt verändert hat:

 

Zahlungsempfänger: Stadt Lutherstadt Eisleben

Kreditinstitut: Deutsche Kreditbank Berlin
BIC: BYLADEM1001
IBAN: DE05 1203 0000 0000 8114 48

 

Im Download-Bereich finden Sie eine Übersicht über die ab 01.11.2020 geltenden Kostenbeiträge in den 10 Einrichtungen des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen. Die Angaben sind ohne Gewähr und vorbehaltlich der Veröffentlichung der Kostenbeiträge im Amtsblatt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

gez. Arwed Reichelt

Betriebsleitung

 

Bild zur Meldung: Elterninformation zur Änderung der Kostenbeiträge in den Kitas und Horten des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Eisleben