Elterninformation: Erstattung der Kostenbeiträge für den Monat Februar
Sehr geehrte Eltern,
gestern informierte die Staatskanzlei und das Ministerium für Kultur per Pressemitteilung, dass die Erstattungsregel für nicht erhobene Kitabeiträge auch für den Monat Februar gilt.
Die entsprechende Pressemitteilung finden Sie im Download-Bereich.
Analog zum Vorgehen im Januar bedarf diese Erstattung Ihrerseits keines besonderen Antrages.
Voraussetzung für die Erstattung ist lediglich, dass Ihr Kind im Februar entsprechend der Regelung für den Januar
die Notbetreuung nicht in Anspruch nimmt.
Zu welchem Zeitpunkt genau die Erstattung erfolgen wird, kann nach Aussage der zuständigen Abteilung bei der Lutherstadt Eisleben, aktuell noch nicht mit Sicherheit bestimmt werden.
Sobald uns diesbezügliche neue Informationen vorliegen, werden wir Sie über unsere Homepage informieren.
Auf zwischenzeitliche Anfragen bzgl. des Zeitpunktes der Erstattung bitten wir deshalb abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Arwed Reichelt
Betriebsleitung
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