Elterninformation zur Betreuungsregelung ab dem 01.03.2021 in den Kitas und Horten des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Eltern,
leider können wir Ihnen noch keine verbindliche Information darüber geben, wie die Betreuung Ihrer Kinder ab dem 01.03.2021 umgesetzt wird, da uns die dafür notwendigen Entscheidungen des Sozialministeriums von Sachsen-Anhalt noch nicht zur Verfügung stehen.
Nach Auskunft unsere Fachaufsichtsbehörde, dem Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz, wird am 24.02.2021 mit einem entsprechenden Ministerialerlass gerechnet. Zu Zeit liegen noch keine Informationen zum Erlass vor.
Sobald wir die für unsere Planung der Betreuung Ihrer Kinder notwendigen Informationen besitzen, werden wir Sie über unsere Homepage informieren.
Auf weitere telefonische Anfragen bzgl. der Kinderbetreuung ab dem 01.03.2021 bitten wir daher abzusehen.
Für Ihr Verständnis bedanken wir uns!
Mit freundlichen Grüßen
Arwed Reichelt
Betriebsleitung