Elterninformationen: Regelungen zur Notbetreuung Landkreis Mansfeld-Südharz
28. 04. 2021
Sehr geehrte Eltern,
aufgrund der Änderung der Gesetzgebung sind ab sofort die Kreise und kreisfreien Städte für die Regelungen der Notbetreuung in Kindertagesstätten und Kinderpflegestellen zuständig.
Die entsprechenden Information des Landkreises Mansfeld-Südharz finden Sie im Download-Bereich.
Für die Beantragung der Notbetreuung im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen und die dort zu verwendenden Formulare ändert sich nichts.
Mit freundlichen Grüßen
gez. i.V. Sabine Ehrenberg
Betriebsleitung
Bild zur Meldung: Elterninformationen: Regelungen zur Notbetreuung Landkreis Mansfeld-Südharz
Weitere Informationen: