Teil II – Selbstvertretung und Beteiligung von Kindern
Die Beteiligung von Kindern an Entscheidungen, die ihren Alltag betreffen, ist ein grundlegendes Kinderrecht und zugleich ein wesentlicher Bestandteil des institutionellen Kinderschutzes.
Das Teilkonzept II beschreibt die verbindlichen Grundsätze und Verfahren, mit denen der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Eisleben die Mitbestimmung, Selbstvertretung und alters- sowie entwicklungsgerechte Beteiligung von Kindern im pädagogischen Alltag sicherstellt. Ziel ist es, Kinder in ihrer Selbstbestimmung zu stärken, ihre Perspektiven ernst zu nehmen und ihnen verlässliche Möglichkeiten zur Mitgestaltung ihres Lebensumfeldes zu eröffnen.
Unser Teilkonzept
Das vollständige Teilkonzept II – Selbstvertretung und Beteiligung von Kindern steht Ihnen nachfolgend als PDF-Dokument zur Verfügung.
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Verbindliche Dokumente und Arbeitshilfen
Die nachfolgende Dokumentenübersicht enthält die zum Teilkonzept II gehörenden Dokumente und Arbeitshilfen für die praktische Umsetzung der Beteiligungs- und Selbstvertretungsrechte von Kindern.
Derzeit umfasst das Dokumentenverzeichnis drei Dokumente. Diese werden mit ihrer jeweiligen Dokumentnummer, Bezeichnung und ihrem aktuellen Bearbeitungs- bzw. Einführungsstatus aufgeführt.
Die bereits verfügbaren Dokumente können einzeln aufgerufen und heruntergeladen werden. Damit stehen den Beschäftigten zentrale Arbeitsgrundlagen zur Verfügung, um die Beteiligung und Selbstvertretung von Kindern im pädagogischen Alltag einheitlich und zugleich einrichtungsspezifisch auszugestalten.

Dokument-Nr. | Bezeichnung | Hinweis / Status |
D II-01 | Erprobung | |
D II-02 | Erprobung | |
D II-03 | Erprobung |



