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Die ersten Schritte zu einem Betreuungsplatz in unseren Kitas und Horten

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind? Ob Krippe, Kindergarten oder Hort – wir möchten Ihnen den Weg zur Anmeldung so einfach wie möglich machen.

In unseren kommunalen Kindertageseinrichtungen bieten wir vielfältige Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen. Dabei legen wir Wert auf eine verlässliche Betreuung, unterschiedliche pädagogische Schwerpunkte und eine gute Zusammenarbeit mit den Familien.

Hier erfahren Sie, wie Sie eine passende Einrichtung finden, wo Sie einen Betreuungsplatz beantragen und was nach der Zuweisung durch das Jugendamt geschieht.

Schritt 1

 

1. Die passende Einrichtung finden

Kita – Krippe und Kindergarten

Eine Kita, die zu Ihrem Kind und Ihrer Familie passt.

Jede Familie hat unterschiedliche Vorstellungen von einer guten Kinderbetreuung. Vielleicht ist Ihnen die Nähe zum Wohnort wichtig, eine gute Erreichbarkeit auf dem täglichen Arbeitsweg oder ein bestimmtes pädagogisches Konzept.

In Sachsen-Anhalt haben Eltern grundsätzlich ein Wunsch- und Wahlrecht. Im Rahmen der verfügbaren Plätze können Sie sich für eine Kindertageseinrichtung entscheiden.

Unsere Kitas bieten unterschiedliche pädagogische Profile, räumliche Bedingungen und Betreuungsangebote.

Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig über unsere Einrichtungen zu informieren. Gerne können Sie mit der jeweiligen Einrichtungsleitung einen persönlichen Besichtigungstermin vereinbaren.

[Unsere Kitas kennenlernen]

Hort – Betreuung von Schulkindern

Gut betreut vor und nach dem Unterricht.

Mit der Einschulung beginnt für viele Familien ein neuer Abschnitt. Unsere vier kommunalen Horte ergänzen die Betreuung an den Grundschulen der Lutherstadt Eisleben.

In der Regel besucht Ihr Kind den Hort der Grundschule, an der es unterrichtet wird. Dadurch lassen sich Unterricht und Hortbetreuung gut miteinander verbinden.

Eine Betreuung in einem anderen Hort ist grundsätzlich möglich, muss jedoch hinsichtlich der verfügbaren Plätze und der organisatorischen Rahmenbedingungen abgestimmt werden.

Bitte beachten Sie: Die Schulanmeldung beinhaltet keine automatische Anmeldung zur Hortbetreuung.

Auch wenn Ihr Kind bereits eine unserer Kitas besucht, benötigen Sie für die Hortbetreuung eine neue Platzzuweisung und einen eigenständigen Betreuungsvertrag.

[Unsere Horte kennenlernen]

Schritt 2

 

2. Einen Betreuungsplatz beantragen

Für die Zuweisung eines Betreuungsplatzes ist das Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz zuständig.

Die Anmeldung erfolgt durch einen Antrag auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes. Dabei können Sie Ihre gewünschte Einrichtung angeben.

Das Jugendamt prüft den Antrag unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen und der verfügbaren Betreuungsplätze.

Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Zuweisungsbescheid.

Antragstellung für Kita und Hort

Kita – Krippe und Kindergarten

Wann beantragen? Möglichst frühzeitig, grundsätzlich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn.

 

Welche Einrichtung? Sie können Ihre bevorzugte Kita im Antrag angeben. Das Wunsch- und Wahlrecht gilt im Rahmen der verfügbaren Plätze.

 

Was geschieht anschließend? Das Jugendamt prüft den Antrag und entscheidet über die Zuweisung eines Betreuungsplatzes.

 

Wichtig: Die gewünschte Kita sollte möglichst bereits vor der Antragstellung ausgewählt werden.

Hort – Schulkindbetreuung

Wann beantragen? Für das kommende Schuljahr spätestens bis zum 28. Februar.

 

Welche Einrichtung? In der Regel der Hort an der Grundschule, die Ihr Kind besucht.

 

Was geschieht anschließend? Das Jugendamt prüft den Antrag und entscheidet über die Zuweisung eines Hortplatzes.

 

Wichtig: Die Anmeldung zur Grundschule ersetzt nicht den Antrag auf Hortbetreuung.

Antrag auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes (Externer Link)

Den Antrag reichen Sie beim Jugendamt Mansfeld-Südharz ein, nicht beim Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen.

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Mansfeld-Südharz.

Schritt 3

 

3. Sie haben einen Zuweisungsbescheid erhalten?

Dann ist der erste wichtige Schritt geschafft!

Mit dem Zuweisungsbescheid bestätigt das Jugendamt die Zuweisung eines Betreuungsplatzes für Ihr Kind.

Jetzt ist Ihre Mitwirkung gefragt:

 

Bitte nehmen Sie nach Erhalt des Zuweisungsbescheides umgehend selbstständig Kontakt mit der Leitung Ihrer zugewiesenen Kita oder Ihres Hortes auf.

 

Vereinbaren Sie einen Termin für das Aufnahmegespräch und beachten Sie die im Bescheid genannten Fristen.

Die Einrichtungsleitungen erhalten aus Datenschutzgründen vom Jugendamt nicht automatisch Ihre Kontaktdaten. Bitte warten Sie deshalb nicht auf eine Einladung durch die Einrichtung.

 

Wichtig zu wissen: Der Zuweisungsbescheid ist eine notwendige Voraussetzung für die Aufnahme Ihres Kindes, ersetzt jedoch nicht den Betreuungsvertrag.

Erst nach Abschluss eines Betreuungsvertrages mit unserem Eigenbetrieb und Erfüllung der weiteren Aufnahmevoraussetzungen kann die Betreuung beginnen.

Wie geht es jetzt weiter?

Auf unserer Serviceseite „Betreuungsvertrag“ erfahren Sie:

  • wie das Aufnahmegespräch abläuft,

  • welche Unterlagen Sie benötigen,

  • wie der Betreuungsvertrag vorbereitet und abgeschlossen wird,

  • welche Formulare Sie bereits zu Hause ausfüllen können.

[Weiter zu: Betreuungsvertrag]

4. Schritt

 

4. Formulare und weiterführende Informationen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, die Ihnen bei Ihrer Suche nach einem Betreuungsplatz weiterhelfen können. 

Dokument / Information

Hinweise

Zugang

Antrag auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes

Erstantrag für Kita- und Hortplätze; beim Jugendamt Mansfeld-Südharz einzureichen

Externer Link

Jugendamt Mansfeld-Südharz

Zuständige Behörde für Antragstellung und Platzzuweisung

Internetseite

Unsere Kitas

Einrichtungen, pädagogische Profile und Ansprechpartner

Zur Übersicht

Unsere Horte

Hortstandorte und Ansprechpartner

Zur Übersicht

Betreuungsvertrag

Aufnahmegespräch, erforderliche Unterlagen und ausfüllbare Formulare

Zum Elternservice

5. Schritt

 

5. Wir helfen Ihnen gerne weiter

Sie möchten eine Kita kennenlernen oder haben Fragen zu unseren Betreuungsangeboten?

Unsere Einrichtungsleitungen beraten Sie gerne und vereinbaren mit Ihnen auf Wunsch einen persönlichen Besichtigungstermin.

 

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder zur Zuweisung eines Betreuungsplatzes?

Hierfür ist das Jugendamt Mansfeld-Südharz Ihr zuständiger Ansprechpartner.

 

Sie haben Ihren Zuweisungsbescheid bereits erhalten?

Dann wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung Ihrer zugewiesenen Kita oder Ihres Hortes, um das Aufnahmegespräch zu vereinbaren.

 

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Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind in einer unserer Einrichtungen willkommen zu heißen.