Betreuungsvertrag

Betreuungsvertrag
Sie haben einen Betreuungsplatz zugewiesen bekommen? So geht es jetzt weiter.
Sie haben vom Jugendamt Mansfeld-Südharz einen Zuweisungsbescheid für einen Betreuungsplatz in einer unserer Kitas oder Horte erhalten? Dann ist der erste wichtige Schritt geschafft.
Damit Ihr Kind die Betreuung beginnen kann, muss nun noch ein Betreuungsvertrag mit dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Eisleben abgeschlossen werden.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wie der Vertragsabschluss abläuft, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Formulare Sie bereits zu Hause vorbereiten können.
Wichtig: Der Zuweisungsbescheid des Jugendamtes ist eine notwendige Voraussetzung für den Abschluss des Betreuungsvertrages. Er ersetzt den Betreuungsvertrag jedoch nicht.
1. So kommt der Betreuungsvertrag zustande

Schritt 1 – Kontakt mit der Einrichtung aufnehmen
Bitte nehmen Sie nach Erhalt des Zuweisungsbescheides umgehend selbstständig Kontakt mit der Leitung Ihrer zugewiesenen Kita oder Ihres Hortes auf.
Vereinbaren Sie einen Termin für das Aufnahmegespräch und beachten Sie die im Zuweisungsbescheid genannten Fristen.
Die Einrichtungsleitungen erhalten aus Datenschutzgründen nicht automatisch Ihre Kontaktdaten vom Jugendamt. Bitte warten Sie deshalb nicht darauf, dass sich die Einrichtung bei Ihnen meldet.
Nach unserer Benutzungssatzung muss das Aufnahmegespräch mindestens 14 Tage vor dem geplanten Betreuungsbeginn stattfinden.

Schritt 2 – Aufnahmegespräch und Vertragsunterlagen
Beim Aufnahmegespräch besprechen Sie gemeinsam mit der Einrichtungsleitung alle wichtigen Fragen zur Betreuung Ihres Kindes.
Dazu gehören insbesondere:
der gewünschte und erforderliche Betreuungsumfang,
die Öffnungszeiten und organisatorischen Abläufe,
die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes,
die Eingewöhnung beziehungsweise der Beginn der Hortbetreuung,
die erforderlichen Angaben und Nachweise für den Betreuungsvertrag.
Bitte bringen Sie alle notwendigen Unterlagen mit. Welche Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite.
Die Formulare unseres Eigenbetriebes können Sie bereits vor dem Termin herunterladen und am Computer ausfüllen.

Schritt 3 – Prüfung und Erstellung des Betreuungsvertrages
Nach dem Aufnahmegespräch übermittelt die Einrichtungsleitung die vorbereiteten Vertragsunterlagen an die Zentrale Verwaltung des Eigenbetriebes.
Dort werden die Angaben und Nachweise auf Vollständigkeit geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder Rückfragen entstehen, werden diese über die Einrichtung geklärt.
Anschließend erstellt die Zentrale Verwaltung den Betreuungsvertrag und sendet ihn an die Einrichtung zurück.

Schritt 4 – Betreuungsvertrag unterschreiben
Sobald der Betreuungsvertrag vorliegt, vereinbart die Einrichtungsleitung einen weiteren Termin mit Ihnen zur Unterzeichnung.
Sind beide Elternteile personensorgeberechtigt, müssen grundsätzlich beide dem Vertragsabschluss zustimmen und den Vertrag unterzeichnen.
Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, kann der andere Elternteil mit einer schriftlichen Ermächtigung zur Vertretung bevollmächtigt werden. Dies ist sowohl für das Aufnahmegespräch als auch für den Vertragsabschluss möglich.
Das entsprechende Formular finden Sie in unserer Downloadübersicht.

Schritt 5 – Beginn der Betreuung
Wenn der Betreuungsvertrag wirksam abgeschlossen ist und alle weiteren Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Kind zum vereinbarten Zeitpunkt in die Betreuung starten.
Die Einrichtungsleitung informiert Sie über die weiteren organisatorischen Einzelheiten und begleitet Sie und Ihr Kind beim Start in der Einrichtung.
2. Welche Unterlagen benötigen Sie?
Damit wir den Betreuungsvertrag möglichst zügig vorbereiten können, bringen Sie bitte zum Aufnahmegespräch die erforderlichen Unterlagen mit.
Je nachdem, ob Ihr Kind eine Kita oder einen Hort besuchen wird, unterscheiden sich einzelne Anforderungen.
Unterlage | Kita | Hort |
Zuweisungsbescheid des Jugendamtes | Ja | Ja |
Ausgefüllte Datenerfassung zur Aufnahme | Ja | Ja |
Kindergeldbescheid | Nach Anforderung | Ja |
Nachweis über die alleinige Personensorge, sofern zutreffend | Ja | Ja |
Ermächtigung/Vollmacht bei Vertretung eines personensorgeberechtigten Elternteils | Bei Bedarf | Bei Bedarf |
Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung | Ja | Nein |
Nachweis zum Masernschutz sowie weitere erforderliche Impfnachweise | Ja | Ja |
Hinweis: Die ärztliche Bescheinigung darf bei der Kita-Aufnahme in der Regel nicht älter als zwei Wochen sein. Hortkinder sind nach der Benutzungssatzung davon ausgenommen.
Bitte beachten Sie:
Die ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung ist bei der Aufnahme in eine Kita erforderlich und darf in der Regel nicht älter als zwei Wochen sein. Hortkinder sind von dieser Bescheinigungspflicht nach unserer Benutzungssatzung ausgenommen.
Bei alleiniger Personensorge ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, sofern dieser für die Feststellung der Vertretungsberechtigung benötigt wird. Für die Hortaufnahme sieht unser bisheriges Informationsblatt eine höchstens sechs Monate alte Negativbescheinigung beziehungsweise einen entsprechenden Auszug aus dem Sorgeregister vor.
Sollten Sie unsicher sein, welche Unterlagen in Ihrem Fall benötigt werden, wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung.
3. Wichtige Hinweise zum Betreuungsvertrag
Gemeinsame Personensorge
Sind beide Elternteile personensorgeberechtigt, müssen grundsätzlich beide dem Abschluss des Betreuungsvertrages zustimmen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie zusammenleben oder getrennte Haushalte führen.
Mit unserem Formular „Ermächtigung zum Betreuungsvertrag“ können Sie den jeweils anderen personensorgeberechtigten Elternteil zur Vertretung bevollmächtigen.
Betreuungsumfang und Betreuungsstufen
Der Betreuungsumfang wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der verfügbaren Betreuungsangebote vereinbart.
Für Kitas und Horte gelten unterschiedliche Betreuungsstufen. Diese sind in unserer Benutzungssatzung geregelt und bilden eine Grundlage für die Höhe der Kostenbeiträge.
Die Einrichtungsleitung berät Sie beim Aufnahmegespräch, welcher Betreuungsumfang für Ihr Kind und Ihre Familie geeignet ist.
[Weitere Informationen zu den Kostenbeiträgen]
Änderungen während der Betreuung
Bitte teilen Sie der Einrichtungsleitung Änderungen Ihrer Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung oder der Personensorgeverhältnisse unverzüglich schriftlich mit.
Auch Änderungen des vereinbarten Betreuungsumfangs müssen beantragt werden. Die entsprechenden Formulare und Hinweise finden Sie in unserem Elternservice.
Beendigung des Betreuungsvertrages
Ein Betreuungsvertrag kann entsprechend den Regelungen unserer Benutzungssatzung beendet werden.
Für eine vorzeitige Beendigung ist grundsätzlich eine schriftliche Abmeldung erforderlich. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt nach der vorliegenden Benutzungssatzung zwei Monate zum Monatsende. In begründeten Ausnahmefällen sind abweichende Regelungen möglich.
4. Formulare, Satzungen und Downloads
Hier finden Sie die wichtigsten Unterlagen für die Vorbereitung des Aufnahmegespräches und den Abschluss eines Betreuungsvertrages.
Unsere Formulare können Sie, soweit entsprechend gekennzeichnet, direkt am Computer ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass erforderliche Unterschriften weiterhin geleistet werden müssen.
Dokument | Beschreibung / Hinweis | Download |
Erstantrag für Kita oder Hort; beim Jugendamt Mansfeld-Südharz einzureichen | Link | |
Zuständige Behörde für die Platzzuweisung; weitere Informationen und Antragsunterlagen | Internetseite | |
Angaben zum Kind, zu den Personensorgeberechtigten und zur Vertragsvorbereitung | Ausfüllbares PDF | |
Bevollmächtigung eines personensorgeberechtigten Elternteils | Ausfüllbares PDF | |
Antrag auf Änderung der Betreuungsstufe | Angaben zum Betreuungsbedarf im Hort-Bereich | Ausfüllbares PDF |
Angaben zur Kündigungsfrist und ggf. Kündigungsgrund | Ausfüllbares PDF | |
Rechtliche Grundlagen der Betreuung in unseren Kitas und Horten | Link | |
Verständliche Erläuterung der wesentlichen Regelungen; nicht rechtsverbindlich |
Hinweis zur Leichten Sprache: Die Erläuterung in Leichter Sprache dient dem besseren Verständnis. Rechtlich maßgeblich ist die jeweils gültige Benutzungssatzung.
Sie haben noch keinen Zuweisungsbescheid?
Informationen zur Auswahl einer Einrichtung, zur Antragstellung beim Jugendamt und zu den Antragsfristen finden Sie auf unserer Serviceseite „Mein Kind anmelden“.
5. Ihre Ansprechpartner
Fragen zum Aufnahmegespräch und zur Betreuung Ihres Kindes
Bitte wenden Sie sich direkt an die Leitung Ihrer Kita oder Ihres Hortes. Dort erhalten Sie Informationen zum Ablauf, zu den erforderlichen Unterlagen und zum Betreuungsangebot.
[Unsere Kitas] · [Unsere Horte]
Fragen zur Vertragserstellung und Vertragsverwaltung
Zentrale Verwaltung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen
Frau Müller – Vertragsangelegenheiten
Grabenstraße 20
06295 Lutherstadt Eisleben
[Ansprechpartner & Zuständigkeiten]
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind und Ihre Familie in einer unserer Einrichtungen willkommen zu heißen.