Kostenbeiträge

Kostenbeiträge

Was kostet die Betreuung meines Kindes – und welche Leistungen sind darin enthalten?

Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist uns wichtig. Gleichzeitig wissen wir, dass die Kostenbeiträge für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können.

Deshalb möchten wir Ihnen transparent zeigen, welche monatlichen Kostenbeiträge in unseren Kitas und Horten gelten, welche Leistungen darin enthalten sind und wie die Betreuung finanziert wird.

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1. Wie hoch sind die Kostenbeiträge?

Die Höhe der monatlichen Kostenbeiträge richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes, der Betreuungsform und dem vereinbarten Betreuungsumfang.

In allen Einrichtungen unseres Eigenbetriebes gelten einheitliche Kostenbeiträge. Bei gleicher Betreuungsform und gleichem Betreuungsumfang zahlen Eltern somit unabhängig vom Standort ihrer Kita oder ihres Hortes denselben Betrag.

Kostenbeiträge für Krippe und Kindergarten

Monatliche Kostenbeiträge ab 01.06.2025 · einheitlich in den Einrichtungen des Eigenbetriebes

Tägliche Betreuungszeit

Krippe (unter 3 Jahre)

Kindergarten (ab 3 Jahre)

5 Stunden

253,50 €

178,50 €

6 Stunden

273,00 €

186,00 €

7 Stunden

293,00 €

194,00 €

8 Stunden

312,00 €

201,00 €

9 Stunden

332,00 €

209,00 €

10 Stunden

351,50 €

216,50 €

Quelle: Kostenbeitragssatzung der Lutherstadt Eisleben, Anlage, Seite 6.

 

Kostenbeiträge für den Hort

Bei der Hortbetreuung unterscheiden sich die Betreuungsstufen nach dem vereinbarten Betreuungsumfang während der Schulzeit und der Ferien.

Monatliche Kostenbeiträge ab 01.06.2025 · einheitlich in den vier Horten des Eigenbetriebes

Betreuungsstufe

Monatlicher Kostenbeitrag

1

86,50 €

2

95,00 €

3

103,50 €

4

112,00 €

5

120,00 €

6

129,00 €

Quelle: Kostenbeitragssatzung der Lutherstadt Eisleben, Anlage, Seite 7.

 

Hinweis: Die Schul- und Ferienbetreuungszeiten je Stufe sind der Satzungsanlage zu entnehmen.

 

Die genaue Zuordnung der Betreuungszeiten zu den einzelnen Hortstufen entnehmen Sie bitte der Kostenbeitragssatzung. Unsere Einrichtungsleitungen beraten Sie gerne bei der Auswahl des passenden Betreuungsumfangs.

 

Rechtliche Grundlage

Die Kostenbeiträge sind in der Satzung über die Festsetzung und Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Eisleben geregelt.

Die dargestellten Beiträge gelten seit dem 1. Juni 2025.

[Kostenbeitragssatzung einschließlich der aktuellen Beitragstabellen – PDF herunterladen]

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2. Wie wird ein Betreuungsplatz finanziert?

Die Kosten für den Betrieb unserer Kitas und Horte werden gemeinschaftlich finanziert.

An der Finanzierung beteiligen sich das Land Sachsen-Anhalt, der Landkreis Mansfeld-Südharz, die Lutherstadt Eisleben sowie die Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten.

Nach Abzug der Finanzierungsanteile des Landes und des Landkreises verbleibt ein Finanzierungsbedarf, das sogenannte Restdefizit.

Nach der geltenden kommunalen Regelung wird dieses Restdefizit wie folgt finanziert:

60 Prozent übernimmt die Lutherstadt Eisleben.

40 Prozent werden über die Kostenbeiträge der Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten finanziert.

Die Eltern tragen somit nicht die gesamten Kosten eines Betreuungsplatzes, sondern beteiligen sich an dem verbleibenden Finanzierungsbedarf.

 

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3. Welche Leistungen sind in unseren Kostenbeiträgen enthalten?

Unsere Kostenbeiträge umfassen mehr als die reine Betreuung Ihres Kindes.

Neben der pädagogischen Arbeit und einer verlässlichen Betreuung gehören in unseren Kitas weitere Leistungen zum täglichen Angebot.

In unseren Kitas sind folgende Leistungen bereits enthalten:

  • Frühstück und Vesper

  • Getränke während der Betreuungszeit

  • Bereitstellung und Reinigung von Bettwäsche und Handtüchern

  • Hauswirtschaftliche Unterstützung im Betreuungsalltag

Diese Leistungen werden gemeinschaftlich organisiert und über die Finanzierung unserer Einrichtungen abgesichert.

Eltern müssen Frühstück und Vesper somit nicht täglich selbst vorbereiten oder zusätzliche Beiträge für diese Leistungen entrichten.

Unsere Hauswirtschaftskräfte unterstützen die pädagogischen Teams bei der Versorgung der Kinder und übernehmen wichtige Aufgaben im organisatorischen Alltag.

Bitte beachten Sie: Das Mittagessen ist nicht Bestandteil der genannten Kostenbeiträge und wird gesondert über den Verpflegungsanbieter abgerechnet. Für unsere Horte gelten hinsichtlich der Verpflegung teilweise andere Regelungen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Serviceseite [Verpflegung].

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4. Warum organisieren wir diese Leistungen gemeinschaftlich?

Weil jedes Kind die gleichen Chancen verdient.

Kinder wachsen unter unterschiedlichen familiären und wirtschaftlichen Bedingungen auf. Diese Unterschiede sollen ihren Alltag in unseren Einrichtungen möglichst wenig bestimmen.

Deshalb haben wir uns bewusst dafür entschieden, wesentliche Versorgungsleistungen gemeinschaftlich zu organisieren.

Bei den täglichen Mahlzeiten sollen alle Kinder selbstverständlich dazugehören können – unabhängig davon, welche Möglichkeiten ihre Familien gerade haben.

Kein Kind soll sich wegen einer leeren Brotbüchse schämen oder bei gemeinsamen Mahlzeiten ausgeschlossen fühlen.

Wir möchten Rahmenbedingungen schaffen, in denen Kinder unbeschwert spielen, lernen, entdecken und sich entwickeln können.

Die gemeinschaftliche Versorgung ist für uns deshalb nicht nur eine organisatorische Entscheidung, sondern auch Ausdruck unseres pädagogischen Verständnisses von Teilhabe und Chancengerechtigkeit.

Gleichzeitig entlastet die hauswirtschaftliche Unterstützung unsere pädagogischen Fachkräfte von zahlreichen alltäglichen Aufgaben.

Das schafft mehr Zeit für das, worauf es in unseren Einrichtungen besonders ankommt: die pädagogische Arbeit mit den Kindern.

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5. Qualität und Kosten – unser Anspruch

Wir wissen, dass unsere Kostenbeiträge im Vergleich zu manchen anderen Kindertageseinrichtungen höher ausfallen.

Deshalb ist es uns wichtig, nicht nur die Beitragshöhe zu nennen, sondern auch transparent zu machen, welche Leistungen und Rahmenbedingungen dahinterstehen.

Unser Eigenbetrieb setzt bewusst auf eine personelle Ausstattung, die über den gesetzlichen Mindestanforderungen liegt, auf hauswirtschaftliche Unterstützung und auf gemeinschaftlich organisierte Versorgungsangebote.

Diese Entscheidungen verursachen zusätzliche Kosten. Sie schaffen zugleich Voraussetzungen für einen verlässlichen Betreuungsalltag, entlasten die pädagogischen Fachkräfte und unterstützen die Teilhabe aller Kinder.

Dabei ist uns bewusst: Gute Betreuungsqualität und bezahlbare Elternbeiträge müssen gemeinsam betrachtet werden.

Unser Anspruch ist es deshalb, die verfügbaren Mittel verantwortungsvoll einzusetzen und zugleich gute Bedingungen für Bildung, Betreuung und Entwicklung zu schaffen.

Denn gute Kinderbetreuung bedeutet für uns mehr als einen Betreuungsplatz. Sie bedeutet verlässliche Rahmenbedingungen, gemeinsame Versorgung und möglichst gleiche Chancen für alle Kinder.

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6. Wissenswertes zur Zahlung und Ihre Ansprechpartner

Wann müssen die Kostenbeiträge bezahlt werden?

Die Kostenbeiträge werden monatlich erhoben und sind grundsätzlich im Voraus, spätestens bis zum fünften Werktag eines Monats, zu entrichten.

Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn Ihr Kind die Einrichtung wegen Urlaub oder Krankheit nicht besucht oder die Einrichtung während der Ferien, an Feiertagen oder aus anderen Gründen geschlossen bleibt.

Bei einer länger andauernden, ärztlich nachgewiesenen Erkrankung können unter den Voraussetzungen der Kostenbeitragssatzung Ausnahmen beziehungsweise Erstattungen möglich sein.

 

Was passiert bei einer Änderung des Betreuungsumfangs?

Wenn sich der vereinbarte Betreuungsumfang ändert, kann sich auch der monatliche Kostenbeitrag verändern.

Bitte wenden Sie sich bei Änderungswünschen frühzeitig an die Leitung Ihrer Einrichtung. Die erforderliche Vertragsänderung wird anschließend durch unsere Zentrale Verwaltung bearbeitet.

 

Können Kostenbeiträge übernommen werden?

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann das Jugendamt die Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernehmen.

Wenn Sie eine finanzielle Entlastung benötigen, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig über die Möglichkeiten einer Kostenübernahme zu informieren und gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag beim Jugendamt Mansfeld-Südharz zu stellen. Hierzu beraten Sie unsere Einrichtungsleitungen und Kita-Sozialarbeiter/Fachkräfte für Empowerment gerne.

[Informationen des Jugendamtes Mansfeld-Südharz]

 

Fragen zu Ihrem Kostenbeitrag?

Sie haben Fragen zu Ihrem Kostenbescheid, zur Zahlung oder zu Änderungen Ihres Betreuungsverhältnisses?

Unsere Zentrale Verwaltung hilft Ihnen gerne weiter.

Frau Müller – Kostenbeiträge und Betreuungsverträge

Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Lutherstadt Eisleben
Grabenstraße 20
06295 Lutherstadt Eisleben

[Ansprechpartner & Zuständigkeiten]

Unser Ziel: Eine verlässliche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt stellt und Familien im Alltag unterstützt.