Inklusion & Vielfalt

Gemeinsam wachsen – individuell begleiten – Teilhabe ermöglichen
Jedes Kind ist einzigartig. Es bringt eigene Fähigkeiten, Interessen, Erfahrungen und Bedürfnisse mit. In unseren Kindertageseinrichtungen und Horten möchten wir Bedingungen schaffen, unter denen alle Kinder dazugehören, mitbestimmen und sich entsprechend ihren Möglichkeiten entwickeln können.
Inklusion bedeutet für uns, Unterschiede anzuerkennen und Barrieren abzubauen. Kinder mit und ohne Behinderungen, mit unterschiedlichen familiären, sprachlichen und kulturellen Hintergründen sollen gemeinsam spielen, lernen und ihren Alltag gestalten können.

Inklusion als Recht und pädagogischer Auftrag
Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung, Förderung, Beteiligung und Schutz. Dieses Recht prägt unser pädagogisches Selbstverständnis.
Wir betrachten Vielfalt als selbstverständlichen Bestandteil des Zusammenlebens. Dabei richten wir den Blick auf die Stärken und Entwicklungsmöglichkeiten jedes Kindes. Unterschiedliche Voraussetzungen erfordern mitunter unterschiedliche Formen der Unterstützung – mit dem gemeinsamen Ziel, Teilhabe zu ermöglichen.
Inklusion ist deshalb kein einzelnes Projekt, sondern eine Aufgabe, die unsere pädagogische Arbeit dauerhaft begleitet.

Inklusive Betreuung in unseren Kitas und Horten
In allen Einrichtungen des Eigenbetriebes möchten wir Kindern unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen ein gemeinsames Aufwachsen ermöglichen.
Unsere pädagogischen Fachkräfte begleiten Kinder im Gruppenalltag, beobachten ihre Entwicklung und stimmen sich bei besonderem Unterstützungsbedarf mit den Familien ab.
Je nach Situation arbeiten unsere Einrichtungen mit weiteren Fachkräften und Unterstützungsangeboten zusammen. Dazu können beispielsweise Frühförderstellen, therapeutische Angebote, Kita- und Hortbegleitungen sowie zuständige Leistungsträger gehören.
Welche Unterstützung im Einzelfall möglich und erforderlich ist, hängt von den Bedürfnissen des Kindes und den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Integrative Kindertageseinrichtung „Bummi“
Gemeinsam spielen, lernen und sich entwickeln
Unsere Integrative Kindertageseinrichtung „Bummi“ bietet zehn integrative Betreuungsplätze für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Eine Besonderheit ist die unmittelbare Einbindung heilpädagogischer Fachkompetenz in den Gruppenalltag: In drei altersheterogenen Gruppen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt arbeitet jeweils eine heilpädagogische Fachkraft.
Diese Fachkräfte übernehmen sowohl die pädagogische Begleitung aller Kinder ihrer Gruppe als auch besondere Verantwortung für die individuelle Förderung von Kindern mit anerkanntem Unterstützungsbedarf. Bei vollständiger Belegung der integrativen Plätze begleiten sie jeweils etwa drei bis vier dieser Kinder.
Die Förderung findet damit nicht losgelöst vom gemeinsamen Alltag statt. Spielen, Lernen, soziale Beziehungen und individuelle Entwicklungsbegleitung greifen ineinander.
Die pädagogische Konzeption der Kita „Bummi“ betont insbesondere die Orientierung an den Stärken der Kinder, ihre Beteiligung an Entscheidungen, eine sorgfältige Entwicklungsbeobachtung und die enge Zusammenarbeit mit den Familien.

Individuelle Unterstützung durch Zusammenarbeit
Manche Kinder benötigen zusätzliche Unterstützung, um ihre Fähigkeiten zu entwickeln und am Alltag ihrer Gruppe teilzunehmen.
Unsere Fachkräfte suchen gemeinsam mit den Familien nach geeigneten Möglichkeiten. Dabei können heilpädagogische Förderung, Frühförderung, therapeutische Angebote oder individuelle Begleitung eine Rolle spielen.
Wichtig ist uns die Zusammenarbeit aller Beteiligten. Eltern kennen ihr Kind besonders gut. Pädagogische Fachkräfte erleben es im Alltag. Weitere Fachstellen bringen ergänzende Kenntnisse und Unterstützungsmöglichkeiten ein.
So können unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt und Entwicklungsziele abgestimmt werden.

Beratung und Unterstützung für Familien
Wenn ein Kind besondere Unterstützung benötigt, entstehen für Familien häufig viele Fragen: Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wer ist zuständig? Welche Leistungen können beantragt werden?
Erste Ansprechpartner sind die Leitungen unserer Einrichtungen. Sie informieren über die Betreuungsmöglichkeiten und unterstützen dabei, geeignete Beratungsstellen und weitere Ansprechpartner zu finden.
Ergänzende Unterstützung bieten unsere Angebote der Kita-Sozialarbeit. In den Kitas „Gänseblümchen“ und „Haus Sonnenschein“ können Familien auch bei Fragen zu sozialen Leistungen und Antragstellungen begleitet werden.
Mit dem Programm Empowerment entwickeln wir weitere Möglichkeiten, Familien bei Fragen zu Teilhabe, Unterstützung und der Wahrnehmung ihrer Rechte zu begleiten. Diese Beratungsaufgaben befinden sich noch im Aufbau.
Ein integrativer Betreuungsplatz ist eine Chance
Wir wissen, dass manche Eltern befürchten, ihr Kind könnte durch einen anerkannten Unterstützungsbedarf auf eine Beeinträchtigung reduziert werden.
Diese Sorge nehmen wir ernst. Ein integrativer Betreuungsplatz soll gerade zusätzliche Möglichkeiten eröffnen: durch fachliche Begleitung, individuelle Förderung und die selbstverständliche Zugehörigkeit zur Gemeinschaft.
Im Mittelpunkt steht für uns immer das Kind mit seinen Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten.

Übergänge gemeinsam gestalten
Der Eintritt in die Kindertageseinrichtung, der Wechsel innerhalb einer Einrichtung und insbesondere der Übergang in die Schule sind wichtige Entwicklungsschritte.
Für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf kann dabei eine frühzeitige Abstimmung zwischen Familie, Einrichtung und weiteren Beteiligten hilfreich sein.
Wir möchten Übergänge so begleiten, dass vorhandene Fähigkeiten gestärkt, individuelle Bedürfnisse berücksichtigt und neue Beziehungen behutsam aufgebaut werden können.
Auch unsere Horte sind Orte der Gemeinschaft und Teilhabe. Deshalb endet unser inklusiver Anspruch nicht mit dem Schuleintritt.

Vielfalt leben – Unterschiede wertschätzen
Vielfalt zeigt sich in vielen Formen: in Sprachen und Kulturen, Familienformen, Begabungen, Interessen, Lebensbedingungen und individuellen Entwicklungsvoraussetzungen.
Wir möchten Kindern vermitteln, dass jeder Mensch dazugehört und Unterschiede respektiert werden.
Dazu gehört auch, Kinder ernst zu nehmen, ihre Meinung zu hören und sie an Entscheidungen zu beteiligen. Beteiligung und Beschwerdemöglichkeiten sind deshalb eng mit unserem Verständnis von Inklusion verbunden.
Weitere Informationen hierzu finden Familien in unserem Bereich „Pädagogik & Qualität“, insbesondere in den veröffentlichten Teilkonzepten zum institutionellen Kinderschutz.

Grundlagen und weiterführende Informationen
Inklusion und Teilhabe sind durch verschiedene gesetzliche Regelungen und internationale Vereinbarungen verankert.
Für interessierte Familien stellen wir weiterführende Informationen zu Kinderrechten, inklusiver Betreuung, Eingliederungshilfe und Unterstützungsangeboten bereit.
Die nachfolgende Übersicht wird vor Veröffentlichung mit geprüften Links zu den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen und zuständigen Beratungsstellen ergänzt.
Dokument / Rechtsgrundlage | Bedeutung für Inklusion und Teilhabe | Zugriff |
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), insbesondere Artikel 7 und 24 | Rechte von Kindern mit Behinderungen, gleichberechtigte Teilhabe und Zugang zu inklusiver Bildung | Externer Link |
Bildungs- und Förderauftrag, gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderungen sowie Zusammenarbeit mit Familien und Schulen | ||
Rechtliche Grundlage für Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung | Externer Link | |
SGB IX, insbesondere §§ 79, 90 und 99 – Rehabilitation und Teilhabe | Heilpädagogische Leistungen, Aufgaben der Eingliederungshilfe und Voraussetzungen für die Leistungsberechtigung | Externer Link |
Landesrechtliche Grundlagen für die Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen | Externer Link | |
Pädagogische Grundsätze, gemeinsame Betreuung, heilpädagogische Förderung, Beteiligung und Zusammenarbeit mit Familien | Interner Link | |
Institutionelles Kinderschutzkonzept des EB KiTa – Teil II und Teil III | Beteiligungsrechte, Selbstvertretung und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Familien | Interner Link |
Überblick über die integrativen Plätze der Kita „Bummi“, individuelle Unterstützung und Ansprechpartner | Interner Link |
Sie haben Fragen zur inklusiven Betreuung oder zu einem integrativen Betreuungsplatz?
Wenden Sie sich gerne an die Leitung Ihrer gewünschten Kindertageseinrichtung. Gemeinsam besprechen wir, welche Betreuungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind infrage kommen.



