Integrative Betreuung

Jedes Kind entwickelt sich auf seine eigene Weise. Wir unterstützen Sie dabei, passende Hilfen zu finden.
Manche Kinder benötigen für ihre Entwicklung und die gleichberechtigte Teilhabe am Alltag zusätzliche Unterstützung. Das kann beispielsweise die Bewegung, die Sprache, das Lernen, die Wahrnehmung, das Verhalten oder das gemeinsame Spielen mit anderen Kindern betreffen.
Für diese Kinder und ihre Familien gibt es unterschiedliche Förder- und Unterstützungsangebote.
Wir möchten Sie ermutigen, sich frühzeitig beraten zu lassen und mögliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Denn rechtzeitige Unterstützung kann dazu beitragen, die Entwicklung Ihres Kindes zu begleiten, seine Fähigkeiten zu stärken und wichtige Übergänge gut vorzubereiten.
Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Unsere Einrichtungsleitungen und spezialisierten Fachkräfte unterstützen Sie gerne.

1. Wann kann zusätzliche Unterstützung sinnvoll sein?
Jedes Kind entwickelt sich in seinem eigenen Tempo. Nicht jede Entwicklungsbesonderheit bedeutet, dass eine Behinderung vorliegt oder eine besondere Förderung notwendig ist.
Manchmal zeigen sich jedoch Schwierigkeiten, die über einen längeren Zeitraum bestehen oder die Teilhabe am Alltag erschweren.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Kind:
bei Bewegung, Wahrnehmung oder Kommunikation besondere Unterstützung benötigt,
Schwierigkeiten hat, mit anderen Kindern zu spielen oder am Gruppengeschehen teilzunehmen,
in seiner emotionalen oder sozialen Entwicklung zusätzliche Begleitung braucht,
aufgrund einer bestehenden oder drohenden Behinderung besondere Förderung benötigt,
Unterstützung benötigt, um den Alltag in der Kita möglichst selbstständig zu bewältigen.
Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, sprechen Sie uns gerne an.
Sie benötigen keine gesicherte Diagnose, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.

2. Welche Hilfen gibt es?
Je nach individuellem Bedarf kommen unterschiedliche Unterstützungsleistungen infrage.
Heilpädagogische Frühförderung
Die Frühförderung richtet sich an Kinder, deren Entwicklung beeinträchtigt ist oder bei denen eine entsprechende Beeinträchtigung droht.
Sie kann dazu beitragen, Entwicklungsfähigkeiten zu stärken, Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und Familien fachlich zu begleiten.
Frühförderung kann bereits vor dem dritten Geburtstag beginnen.
Eingliederungshilfe in der Kita
Kinder mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zusätzliche Leistungen erhalten, um gleichberechtigt am Kita-Alltag teilzunehmen.
Dazu können insbesondere heilpädagogische Leistungen und weitere individuell erforderliche Unterstützungsmaßnahmen gehören.
Welche Leistungen geeignet und notwendig sind, wird im jeweiligen Einzelfall geprüft.
Kita-Assistenz
Manche Kinder benötigen im Kita-Alltag eine zusätzliche individuelle Begleitung, beispielsweise bei der Orientierung, Kommunikation, Mobilität oder Teilnahme an gemeinsamen Aktivitäten.
Hierfür kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kita-Assistenz infrage kommen.
Art und Umfang dieser Unterstützung richten sich nach dem individuellen Bedarf und der Entscheidung des zuständigen Leistungsträgers.
Weitere Unterstützungsangebote
Abhängig vom Bedarf Ihres Kindes können auch medizinische, therapeutische oder andere Förderangebote sinnvoll sein.
Hierzu gehören beispielsweise Leistungen der Früherkennung und Frühförderung sowie gegebenenfalls weitere Leistungen zur Teilhabe.
Die zuständigen Fachstellen beraten Sie dazu, welche Hilfen für Ihr Kind infrage kommen und wie diese miteinander abgestimmt werden können.

3. Integrative Betreuung in unseren Einrichtungen
Wir möchten, dass Kinder mit unterschiedlichen Voraussetzungen gemeinsam spielen, lernen und aufwachsen können.
In unseren Einrichtungen begleiten pädagogische Fachkräfte die individuelle Entwicklung der Kinder und gestalten den Alltag so, dass möglichst alle Kinder daran teilhaben können.
Integrative Kindertageseinrichtung „Bummi“
Ein besonderes Angebot besteht in unserer Integrativen Kindertageseinrichtung „Bummi“.
Hier stehen zehn integrative Betreuungsplätze zur Verfügung. Das Angebot verbindet die gemeinsame Betreuung mit einer besonderen heilpädagogischen Begleitung.
Die Aufnahme auf einen integrativen Betreuungsplatz setzt die entsprechenden rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen voraus.
Die Einrichtungsleitung berät Sie gerne zu den Möglichkeiten und zum weiteren Verfahren.
[Integrative Kindertageseinrichtung Bummi kennenlernen]
Welche Möglichkeiten gibt es außerhalb unserer integrativen Kita?
Nicht jedes Kind mit einem besonderen Unterstützungsbedarf benötigt einen integrativen Betreuungsplatz in einer spezialisierten Einrichtung.
Abhängig vom individuellen Bedarf und den jeweiligen Rahmenbedingungen kann auch geprüft werden, ob eine Einzelintegration in einer anderen Kita möglich ist.
Darüber hinaus können im Einzelfall zusätzliche Unterstützungsleistungen infrage kommen, beispielsweise durch eine Kita-Assistenz, die ein Kind bei der Teilhabe am Betreuungsalltag unterstützt.
Welche Unterstützung geeignet ist und bewilligt werden kann, richtet sich nach dem individuellen Bedarf und den gesetzlichen Voraussetzungen.
Unsere Einrichtungsleitungen unterstützen Sie gerne dabei, mögliche Wege zu besprechen. Bei Bedarf helfen wir auch bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten Anbietern von Kita-Assistenzleistungen und bei der Abstimmung mit den zuständigen Behörden.
Unser Ziel ist nicht, jedes Kind in einer bestimmten Einrichtung zu betreuen, sondern gemeinsam mit den Eltern eine passende und möglichst wohnortnahe Unterstützung zu finden.

4. Wir beraten und begleiten Sie
Sie haben Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen? Sprechen Sie uns an.
Unsere Einrichtungsleitungen sind Ihre ersten Ansprechpartner.
Darüber hinaus können unsere spezialisierten Fachkräfte der Kita-Sozialarbeit und des Projektes Empowerment Familien bei Bedarf begleiten.
Gemeinsam mit Ihnen können wir:
Beobachtungen zur Entwicklung Ihres Kindes besprechen,
über mögliche Unterstützungsangebote informieren,
zuständige Beratungsstellen und Behörden benennen,
bei der Zusammenstellung erforderlicher Antragsunterlagen unterstützen,
bei Bedarf Kontakte zu Frühförderstellen, therapeutischen Angeboten oder Anbietern von Kita-Assistenz vermitteln,
die Abstimmung zwischen Familie, Einrichtung und beteiligten Fachkräften begleiten.
Wenn für die Antragstellung eine Stellungnahme der Kita benötigt wird, kann diese im vorgesehenen Verfahren vorbereitet werden.
Die Entscheidung über die Gewährung von Eingliederungshilfeleistungen trifft nicht die Kita, sondern der zuständige Leistungsträger.
Unsere Beratung ist freiwillig und vertraulich. Ein Austausch mit externen Stellen erfolgt auf der jeweils erforderlichen rechtlichen Grundlage.

5. Wie beantrage ich zusätzliche Unterstützung?
Der Weg zu einer geeigneten Hilfe beginnt häufig mit einem persönlichen Gespräch.
Schritt 1 – Beratung suchen
Sprechen Sie mit der Einrichtungsleitung, einer spezialisierten Fachkraft oder Ihrer Kinderärztin beziehungsweise Ihrem Kinderarzt über Ihre Beobachtungen und Fragen.
Schritt 2 – Geeignete Hilfen klären
Gemeinsam können Sie überlegen, welche Unterstützungsangebote infrage kommen und welche Stelle für die weitere Beratung zuständig ist.
Schritt 3 – Antrag stellen
Wenn Leistungen der Eingliederungshilfe erforderlich erscheinen, wird ein Antrag beim zuständigen Leistungsträger gestellt.
Je nach Art der Beeinträchtigung kommen insbesondere der Träger der Eingliederungshilfe oder das Jugendamt infrage.
Schritt 4 – Unterstützungsbedarf feststellen
Die zuständige Behörde prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und ermittelt den individuellen Unterstützungsbedarf.
Hierzu können fachliche Stellungnahmen, medizinische Unterlagen und weitere Nachweise erforderlich sein.
Schritt 5 – Hilfe planen und umsetzen
Wird eine Leistung bewilligt, werden die erforderlichen Maßnahmen mit den Beteiligten abgestimmt und entsprechend der Entscheidung umgesetzt.
Welche Behörde ist zuständig?
Die gesetzlichen Grundlagen unterscheiden sich insbesondere nach der Art der Behinderung beziehungsweise des Unterstützungsbedarfs.
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Bei einer körperlichen oder geistigen Behinderung beziehungsweise einer entsprechenden drohenden Behinderung kommen Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX infrage.
Zuständiger Ansprechpartner ist der Träger der Eingliederungshilfe. Im Landkreis Mansfeld-Südharz erfolgt die Bearbeitung entsprechender Anträge über den zuständigen Sozialbereich.
[Eingliederungshilfe – Informationen und Antragsunterlagen des Landkreises Mansfeld-Südharz]
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Bei einer seelischen Behinderung oder drohenden seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII infrage kommen.
Hierfür ist grundsätzlich das Jugendamt zuständig.
Bei komplexen oder mehrfachen Beeinträchtigungen kann die Zuständigkeit im Einzelfall klärungsbedürftig sein. Eltern müssen diese rechtliche Einordnung nicht allein vornehmen.
Unterstützung durch den Verfahrenslotsen
Für Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder drohenden Behinderung sowie deren Familien gibt es beim Jugendamt ein zusätzliches Beratungsangebot: den Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII (E-Mail: verfahrenslotsen@lkmsh.de)
Der Verfahrenslotse unterstützt unabhängig bei der Orientierung im Leistungssystem, bei der Antragstellung und bei der Wahrnehmung von Ansprüchen auf Eingliederungshilfe.
Dieses Angebot kann besonders hilfreich sein, wenn mehrere Behörden oder unterschiedliche Unterstützungsleistungen beteiligt sind.
[Kontakt zum Verfahrenslotsen des Landkreises Mansfeld-Südharz]

6. Frühzeitig beraten lassen – den Übergang in die Grundschule vorbereiten
Der Übergang von der Kita in die Grundschule ist ein wichtiger Entwicklungsschritt.
Gerade für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf kann es hilfreich sein, die Vorbereitung auf die Schule frühzeitig zu beginnen.
Im frühen Kindesalter verläuft die Entwicklung sehr unterschiedlich. Nicht jede Entwicklungsauffälligkeit lässt bereits eine eindeutige diagnostische Einschätzung zu.
Deshalb ist es wichtig, die Entwicklung eines Kindes über einen längeren Zeitraum aufmerksam zu begleiten und bei Bedarf fachliche Beratung einzubeziehen.
Spätestens mit Beginn des Kindergartenalters empfehlen wir Eltern, bereits bestehende Entwicklungsfragen und mögliche Unterstützungsbedarfe gemeinsam mit der Kita und den behandelnden Fachkräften zu besprechen.
So bleibt ausreichend Zeit, notwendige Untersuchungen zu veranlassen, geeignete Fördermaßnahmen zu beantragen und die weitere Entwicklung zu begleiten.
Das gilt insbesondere mit Blick auf den späteren Übergang in die Grundschule.
Dabei geht es nicht darum, die Entwicklung eines Kindes zu beschleunigen oder es möglichst früh auf schulische Anforderungen festzulegen.
Vielmehr möchten wir gemeinsam mit Ihnen dafür sorgen, dass Ihr Kind die Unterstützung erhält, die es für seine Entwicklung und einen möglichst guten Übergang in die Grundschule benötigt.
Bei Bedarf können hierzu auch Gespräche mit beteiligten Fachstellen und später mit der aufnehmenden Schule gehören.
Wichtig: Besteht bereits vor dem dritten Geburtstag ein erkennbarer Unterstützungsbedarf, sollten Eltern selbstverständlich nicht abwarten. Beratung, Frühförderung und gegebenenfalls weitere Hilfen können bereits früher sinnvoll und möglich sein.
Unser Ziel ist ein gut vorbereiteter Übergang, bei dem die Bedürfnisse und Fähigkeiten Ihres Kindes im Mittelpunkt stehen.
Sie haben Fragen oder wünschen sich Unterstützung?
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an die Leitung Ihrer Kita oder an unsere spezialisierten Fachkräfte der Kita-Sozialarbeit und des Projektes Empowerment.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, den nächsten Schritt zu finden.



